Kosten und Erstattungen
Die Praxis für Osteopathie Christina Verhülsdonk ist eine reine Privatpraxis.
Eine osteopathische Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und ist von Ihrem Beschwerdebild und der daraus resultierenden Behandlung abhängig.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter gewissen Voraussetzungen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Es ist dennoch ratsam Ihre Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zu kontaktieren, um die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Hier finden sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die anteilig Kosten für eine osteopathische Behandlung übernehmen:
http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Beamte, Privatversicherte und Zusatzversicherte
Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen, vorausgesetzt die Erstattung von Heilpraktikerleistungen ist inbegriffen.
Zusatzversicherungen, welche Heilpraktikerleistungen übernehmen, bezuschussen je nach Vertrag die osteopathische Behandlung zum Großteil aufgrund der Abrechnungsform nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Bei Fragen können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.